Schneeräumen
??? Wer, Wann, Wie viel, Was ???
Bei dem zur Zeit herrschenden Winterwetter ist es Aufgabe der Grundstückseigentümer, die Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.
Die Pflicht zur Schneeräumung obliegt auch den Eigentümern von unbebauten Grundstücken, selbst dann, wenn die Grundstücke durch einen Graben, Grünstreifen, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von dem Gehweg getrennt sind.
Bei Schneefall sind die Gehwege ständig freizuhalten. In Straßen, in denen ein
Gehweg nicht vorhanden ist, muss ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m Breite am äußersten Rand der Fahrbahn freigehalten werden.
In der Fußgängerzone ist - an den jeweiligen Rändern verlaufend - ein ausreichender Streifen von durchgängig mindestens 1,5 m Breite zu räumen.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 08.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr, durchgeführt sein. Das Schneeräumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen.
Bei Glätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Dies gilt insbesondere für gefährliche Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken bzw. ähnlichen Gehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut oder salzhaltiger Schnee auf ihnen gelagert werden.
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf den Fußwegen, den Fahrbahnen oder den Radwegen behindert wird.
Bei der Schnee- und Eisbeseitigung sollte außerdem besonders auf die Freihaltung der Hydranten als Löschwasserentnahmestellen geachtet werden.
Advents- und Weihnachtszeit
Unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit brennenden Kerzen kann schnell einen Entstehungsbrand auslösen. Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit ereignen sich deshalb zahlreiche Brände von Adventskränzen, -gestecken und Weihnachtsbäumen.
Beachten Sie einige Sicherheitsratschläge:
halten Sie Kleinlöschgeräte bereit
schon ein gefüllter Wassereimer und ein Scheuerlappen, eine Gießkanne oder eine Blumenspritze kann im Notfall eine wesentliche Hilfe sein
Kann das Feuer nicht beim allerersten Versuch gelöscht werden sollten Sie sofort den Raum verlassen, die Türen schließen und über
Notruf 112
die Feuerwehr alarmieren.
Kerzen:
- brennende Kerzen immer beaufsichtigen
- brennende Kerzen nie alleine lassen - insbesondere nicht mit kleinen Kindern - auch nicht nur eine Minute
- Keine Wunderkerzen verwenden
- Nur Sicherheitszündhölzer zum Anzünden von Kerzen verwenden
Adventskränze und -gestecke in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen aufstellen
auf eine feuerbeständige Unterlage achten ( z.B. Blech oder Porzellanteller)
Weihnachtsbäume
- stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum standsicher auf und sichern sie ihn gegen Umfallen
- versorgen Sie den Baum regelmäßig mit Wasser, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern
- wählen Sie den Aufstellungsort so, dass ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Teppiche, Möbel) eingehalten wird
- verwenden Sie elektrische Kerzen und Lichter mit VDE-Zeichen, anstelle von Wachskerzen
- wenn Sie Wachskerzen verwenden, achten Sie auf sichere Befestigung
- verwenden Sie nur tropffreie Kerzen
- achten Sie darauf, dass die Kerzen genügend Abstand zu brennbaren Materialien haben (z.B Zweige)
- zünden Sie Wachskerzen von oben nach unten an, beginnen Sie an der Rückseite und löschen Sie die Kerzenflammen in umgekehrter Reihenfolge
- entfernen Sie sofort trockene Zweige und trockene Bäume, da sie explosionsartig
verbrennen!
Wenn Sie diese einfachen Regeln beachten, dürfte Ihren besinnlichen Advents- und Weihnachtsfeiertagen nichts mehr im Wege stehen.